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AGBs
CHF-Lichttechnik GmbH, Edisonstraße 8, D-91161 Hilpoltstein
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, AGB Stand 10/2014
1. Allgemeines
Allen unseren Geschäften liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen mit darin aufgeführten Verkaufsund Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, außer der Besteller und wir nicht besondere Vereinbarungen schriftlich treffen. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers müssen von uns schriftlich anerkannt werden, ansonsten wird diesen ausdrücklich widersprochen. Mit seiner Bestellung und der Entgegennahme der Ware hat der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen anerkannt, auch wenn dieser in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen dies nicht vorgesehen hat. Ferner erkennt er an, dass wir ihn hierauf ausdrücklich hingewiesen und ihm die Möglichkeit verschafft haben, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Wir sind berechtigt, von einem zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten, falls Ereignisse höherer Gewalt eintreten, unbefriedigende Auskünfte über den Besteller eingehen oder sich nach Auftragsbestätigung oder Lieferung nach unserem Ermessen Zweifel an der Bonität des Bestellers ergeben.
2. Angebote und Bestellungen
Angebote sind stets freibleibend, sämtliche Preisangaben verstehen sich ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer. Kaufverträge kommen grundsätzlich auf die Bestellung hin durch unsere Auftragsbestätigung zustande – per Brief, Telefax, E-Mail oder, wenn wir diesen durch Lieferung nachkommen. Unsere Rechnungen gelten, wenn vorher keine besondere Auftragsbestätigung erteilt wurde, als diese. Auftragsannullierungen sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis gültig. In diesem Falle steht uns ein angemessener, unseren Auslagen – ohne Nachweis- entsprechender Schadensersatz von mind. 20 % der vereinbarten Auftragssumme zu. Im Einzelfall bleibt uns vorbehalten, einen höhere Schadensersatz zu verlangen. (z.B. kundenspezifische Sonderleuchten). Die angegebenen technischen Werte sind statistische Größen und können im Einzelnen von den tatsächlichen Parametern des einzelnen Produktes leicht abweichen, dies gilt insbesondere bei den neuen Lichttechnologien auf Basis von LED und OLED. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Zeichnungen usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei Änderung von Gestehungskosten, bestehenden Steuern, Frachttarifen usw. die den Preis der Lieferung beeinflussen, behalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor. Mündliche, fernmündliche, telegrafische oder elektronische (per Internet) Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Lieferung, Verpackung, Gefahrenübergang und Entsorgung
Von uns angegebene Lieferzeiten gelten als eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zu ihrem Ablauf unser Lager verlassen hat. Die Lieferzeiten setzen eine rechtzeitige Freigabe durch den Besteller und eine vollständige Auftragsbestätigung durch uns voraus. Halten wir einen Liefertermin nicht ein, so kann uns der Besteller, falls nicht höhere Gewalt vorliegt, eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Bei höherer Gewalt kann der Besteller uns die Nachfrist erst nach ihrem Wegfall setzen. Auch verlängern Ereignisse, die höhere Gewalt darstellen, die Lieferzeit entsprechend. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen jeder Art, Stockungen der An- und Ablieferung, und zwar auch soweit solche Umstände bei unseren Zulieferern eintreten. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzuge, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Schadensersatzansprüche des Kunden, aus welchen Rechtsgründen auch immer (z.B. wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung etc.) sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers; auch bei vereinbarter Anlieferung frei Haus. Teillieferungen werden von uns gestattet. Sie gelten als abgeschlossene Geschäfte und können dementsprechend fakturiert werden.
In Erfüllung der gesetzlichen Produktrücknahmeverpflichtung ist der Lieferant unter Reg-Nr. DE 32161182 bei dem Elektro- Altgeräte Register (EAR) gemeldet. Mit der Entsorgung der Leuchten, Lampen und des leuchttechnischen Zubehörs ist die take-e-way GmbH, Hamburg beauftragt. Anlieferadressen können über die Homepage des Lieferanten oder des Entsorgers (http://www.take-e-way.de) ermittelt werden. Die mit der Anlieferung verbundenen Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers.
4. Preise und Zahlung
Die Preise gelten rein netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen und Skontogewährung sind generell das Rechnungsdatum sowie der Zeitpunkt des Eingangs des Rechnungsbetrages auf unserem Konto maßgeblich; Zahlungsziel bei Skontogewährung 14 Tage, sonst 30 Tage netto. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Etwaige Beanstandungen des Käufers haben somit auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Wir behalten uns vor, bei Bestellungen unter einem Auftragswert von 500,00€ netto einen Bearbeitungsaufwand für Mindermengen von 50,00€ zu berechnen oder den Auftrag nicht anzunehmen.
5. Gewährleistung
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist diese uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beanstandete Waren sind uns auf Verlangen mittels eines Rücksendescheins zur Prüfung zurückzusenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Produkte nur von qualifizierten, unterwiesenen Personen installiert werden dürfen. Leistungen für Folgeschäden an Personen oder Sachen schließen wir aus. Wir leisten Ersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Ersatz, Wandlung oder Minderung). Von unserer Gewährleistung sind diejenigen Teile ausgeschlossen, deren normale Lebenserwartung aufgrund ihrer Funktion niedriger ist als die gesetzliche Garantiezeit. Leuchtmittel sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen. Eingriffe und Änderungen an von uns gelieferten Waren von anderer Seite sowie durch falsche Benutzung oder durch falsche Montage entstandene Mängel unterliegen keiner Gewährleistung. Wir geben im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs und unserer Möglichkeiten technische Auskünfte, Vorschläge und Beratungen ohne zusätzliches Entgelt. Solche Auskünfte, Ratschläge und Beratungen erteilen wir in jedem Fall unter Ausschluss jeglicher Verbindlichkeit und Haftung. Unsere Gewährleistung umfasst entweder die kostenlose Reparatur, den kostenlosen Ersatz oder die Gutschrift der Produkte. Die Kosten für die De- und Remontage trägt der Kunde. Ebenso sind alle weiteren Kosten für Ausfälle, Beschädigungen und sonstige Folgekosten von dieser Garantie ausgenommen. Uns ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. (Hierbei sind übliche Lieferzeiten der Vorlieferanten und die üblichen Produktions- und Lieferfristen zu berücksichtigen. Der Besteller kann im Mangel- oder Gewährleistungsfall angemessen Zahlungen zurückbehalten. (Angemessen ist hierbei der maximale Zahlungswert der beanstandeten Ware.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller unserer – auch künftiger – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den gelieferten Gegenstand herauszuverlangen; der Kunde ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht der Weiterveräußerung. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware sind dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Forderungen und Rechte aus einem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist daher verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner bekanntzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder verbunden wird.
7. Warenrücknahme
Eine Rücksendung von uns ordnungsgemäß- und bestellgemäß gelieferter Waren berührt den Bestand und die Höhe unserer
Kaufpreisforderung nicht, es sei denn, wir haben der Warenrücksendung zuvor schriftlich zugestimmt. In diesem Falle wird dem
Kunden für die Retoure eine Gutschrift erteilt. Reguläre Ware nehmen wir innerhalb von 10 Tagen gegen Umtausch oder
Gutschrift nur zurück, wenn diese originalverpackt ist. Ausgenommen hiervon sind Transformatoren, Leuchtmittel oder
kundenspezifische Sonderleuchten.
8. Kennzeichnung
Eine Bearbeitung und/oder Veränderung unserer Waren sowie das Entfernen unserer Typenschilder oder sonstiger von uns
bzw. unserer Zulieferer angebrachter Kennzeichnungen oder Ursprungszeichen sowie das Anbringen anderer Typenschilder
oder sonstiger Zeichen, die als Ursprungszeichen unseres Kunden angesehen werden könnten, sind nicht zulässig.
9. Werkzeugkosten, Schutzrechte
Mangels anderer Vereinbarung beschaffen wir die erforderlichen Werkzeuge, Vorrichtungen und maschinellen Anlagen. Soweit diesen Zeichnungsvorgaben des Käufers zugrunde liegen, behalten wir uns vor, nach Fertigstellung der Nullserie ggf. Veränderungen in zumutbarem Umfang vorzunehmen, damit eine wirtschaftliche Serienfertigung gewährleistet werden kann. Die von uns berechneten Werkzeugkosten stellen nur einen Teil der bei uns anfallenden Beschaffungskosten dar und verstehen sich als vom Käufer zu übernehmendes Nutzungsentgelt. Sie sind vor der Werkzeugherstellung zu entrichten. Die Werkzeuge sind und bleiben unser Eigentum. Wir sind nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers berechtigt, die mit diesen Werkzeugen hergestellten Leuchten und Teilerzeugnisse auch anderen Kunden anzubieten und zu verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die uns in Auftrag gegebenen Leuchten irgendwelchen Schutzrechten oder Schutzanmeldungen unterliegen. Sollten wir bei vertragsgemäßer Verwendung die mit unserem Werkzeug hergestellten Leuchten und Teilerzeugnisse aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte und Anmeldungen in Anspruch genommen werden, hat uns der Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Jegliche eigene Schadenersatzansprüche des Käufers uns gegenüber sind ausgeschlossen.
10. Gleichbehandlung
Respekt im Umgang miteinander ist ein Teil der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität stellen einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex der partnerschaftlichen Zusammenarbeit dar. Alle Partner sind verpflichtet, den Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu wahren, insbesondere die Persönlichkeit und Würde jedes Menschen zu respektieren.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand, auch für Streitigkeiten aus Schecks sowie Auslandsgeschäften, sind die für unseren Firmensitz zuständigen Zivilgerichte. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. Bei Auslandsgeschäften gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten vielmehr als durch solche wirksam ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Vertragschließenden am ehesten entspricht.
Hilpoltstein, 30.09.2014
CHF Lichttechnik GmbH